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   BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81   

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BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81 (https://dejure.org/1983,836)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1983 - 7 C 169.81 (https://dejure.org/1983,836)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1983 - 7 C 169.81 (https://dejure.org/1983,836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Minderjähriges Kind - Erziehungsrecht - Klagebefugnis - Religionsunterricht - Religionsgemeinschaft - Bekenntnisfremde Schüler - Elterliches Erziehungsrecht im religiösen Bereich bei minderjährigem - über 14 Jahre alten Kind - Klagebefugnis der Eltern auf Zulassung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anspruch auf Teilnahme am "bekenntnisfremden" Religionsunterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Bekenntnisfremder Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 16
  • NJW 1983, 2585
  • NJW 1987, 1904 (Ls.)
  • MDR 1984, 693
  • FamRZ 1983, 1223
  • DVBl 1984, 268
  • DÖV 1984, 382
  • DÖV 1984, 383
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
    Verfassungsbeschwerde verworfen durch BVerfG - 25.02.1987 - AZ: 1 BvR 47/84.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1962 (BVerwGE 15, 134 [138]) ausgesprochen hat, bleibt das Kind auch nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres in Glaubensfragen nicht jeder Einflußnahme der Eltern entzogen (vgl. auch BGHZ 21, 340 [352]), dies auch deswegen, weil das grundrechtlich geschützte Elternrecht auch die religiöse Erziehung umfaßt, der innerhalb der Gesamterziehung besonderes Gewicht zukommt und die von der allgemeinen Erziehung häufig nur schwer zu trennen ist (vgl. BVerfGE 41, 29 [43, 47]).
  • BGH, 25.09.1956 - IV ZB 96/56

    Ersetzung der Einwilligung zur Eheschließung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1962 (BVerwGE 15, 134 [138]) ausgesprochen hat, bleibt das Kind auch nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres in Glaubensfragen nicht jeder Einflußnahme der Eltern entzogen (vgl. auch BGHZ 21, 340 [352]), dies auch deswegen, weil das grundrechtlich geschützte Elternrecht auch die religiöse Erziehung umfaßt, der innerhalb der Gesamterziehung besonderes Gewicht zukommt und die von der allgemeinen Erziehung häufig nur schwer zu trennen ist (vgl. BVerfGE 41, 29 [43, 47]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 126.81

    Anspruch evangelischer Kinder auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
    Deshalb haben die Religionsgemeinschaften zu entscheiden, ob und in welchem Umfang bekenntnisfremden Schülern die Teilnahme am Religionsunterricht gestattet wird (so auch von Campenhausen, DVBl. 1976, 609/611; OVG Koblenz, Beschluß vom 14. September 1978, DÖV 1978, 929; BayVGH, Urteil vom 16. Juni 1980, DVBl. 1981, 44); dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Oktober 1981 (DÖV 1982, 249) angedeutet.
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII C 84.59
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1962 (BVerwGE 15, 134 [138]) ausgesprochen hat, bleibt das Kind auch nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres in Glaubensfragen nicht jeder Einflußnahme der Eltern entzogen (vgl. auch BGHZ 21, 340 [352]), dies auch deswegen, weil das grundrechtlich geschützte Elternrecht auch die religiöse Erziehung umfaßt, der innerhalb der Gesamterziehung besonderes Gewicht zukommt und die von der allgemeinen Erziehung häufig nur schwer zu trennen ist (vgl. BVerfGE 41, 29 [43, 47]).
  • VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81
    Deshalb haben die Religionsgemeinschaften zu entscheiden, ob und in welchem Umfang bekenntnisfremden Schülern die Teilnahme am Religionsunterricht gestattet wird (so auch von Campenhausen, DVBl. 1976, 609/611; OVG Koblenz, Beschluß vom 14. September 1978, DÖV 1978, 929; BayVGH, Urteil vom 16. Juni 1980, DVBl. 1981, 44); dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Oktober 1981 (DÖV 1982, 249) angedeutet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 3 B 29.09

    Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts

    Da die in Art. 4 GG verbürgte Glaubensfreiheit auch den Anspruch umfasst, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, NJW 2009, 3151), ist für dessen gerichtliche Geltendmachung von der Prozessfähigkeit des religionsmündigen Minderjährigen auszugehen (vgl. zur Teilnahme am Religionsunterricht Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Februar 1996, § 62, Rz. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 62 Rz. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 169/81 -, NJW 1983, 2585).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 9 S 2180/12

    Kein Anspruch der Eltern auf Einführung des Schulfachs "Ethik" an Grundschulen

    Das Fach Ethik wird nach dem derzeitigen Konzept des Verordnungsgebers mithin ab einem Zeitpunkt erteilt, zu dem der junge Mensch in der Lage ist oder beginnt, verstärkt selbstständig über religiöse und weltanschauliche Fragen nachzudenken, und "religionsmündig" wird (vgl. Germann, in: Epping/Hillgruber , BeckOK GG, Art. 4 Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 02.09.1983 - 7 C 169/81 -, BVerwGE 68, 16, 18 f.).
  • VG Aachen, 16.01.2002 - 9 L 1313/01

    Anspruch auf Befreiung von einer Schulveranstaltung aus religiösen Gründen;

    vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 169/81 -, NJW 1983, 2585 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 3 B 16.18

    Erstattungsfähigkeit angefallener Schülerbeförderungskosten wegen

    Aus der - ohnehin schwächer ausgeprägten - objektiv-rechtlichen Grundrechtsdimension werden zwar gelegentlich auch leistungsrechtliche Komponenten herausdestilliert; diese zielen jedoch regelmäßig nicht darauf, Gläubige in die Lage zu versetzen, sich tatsächlich bekennen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - 7 C 169/81 - NJW 1983, 2586 f.; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV/2, 2011, S. 1019).
  • VG Bremen, 06.10.2010 - 1 K 256/08

    Keine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt aus

    Die Eltern bleiben kraft ihres Erziehungsrechts befugt, auf die religiöse Entwicklung ihres Kindes Einfluss zu nehmen und ihr Kind in Glaubensfragen, insbesondere bei der Durchsetzung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu unterstützen (BVerwG, Urt. v. 2.9.1983, 7 C 169.81, NJW 1983, 2585; s. auch Anm. Link, JZ 1985, 83)".
  • OVG Bremen, 24.03.1992 - 1 BA 17/91

    Islamische Religionszugehörigkeit; Türkische Schülerin; Befreiung vom

    Die Eltern bleiben kraft ihres Erziehungsrechts befugt, auf die religiöse Entwicklung ihres Kindes Einfluß zu nehmen und ihr Kind in Glaubensfragen, insbesondere bei der Durchsetzung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu unterstützen (BVerwG, Urt. v. 02.09.1983, 7 C 169.81, NJW 1983, 2585; s. auch Anm. Link, JZ 1985, 83).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.1991 - 13 M 7618/91

    Befreiung vom Schulsport aus religiösen Gründen; Bildungsauftrag;

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eltern im Einklang mit dem Willen ihres Kindes handeln (BVerwG, NJW 1983, 2585 m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 86.01557
    Wegen der nicht lösbaren Verbindung von Erziehung und weltanschaulich-religiöser Grundhaltung des Erziehers schließt dieses Grundrecht auch das Recht der Eltern ein, von ihren Kindern einen weltanschaulich-religiösen Einfluß abzuwehren, der ihrer Überzeugung widerspricht (vgl. BVerfGE 41, 29/47 f. ; BVerwGE 68, 16/19).
  • BVerwG, 28.03.1985 - 5 B 130.83

    Ausbildungförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Selbstbindung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine weitere Förderung unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 BAföG nur in Betracht kommen kann, wenn der zum Ende der regulären Förderungsdauer zutage tretende Leistungsrückstand innerhalb angemessener Zeit aufgeholt und die Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen wird (vgl. u.a. BVerwGE 57, 75; 68, 20 [BVerwG 02.09.1983 - 7 C 169/81]; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - ).
  • VGH Bayern, 21.12.1989 - 7 CE 89.3102
    Unbeschadet der notwendigen Zustimmung der betreffenden Religionsgemeinschaft (vgl. hierzu BVerfG NJW 1987, 1873; BVerwG DÖV 1984, 382; BayVGH BayVBl. 1981, 147), ist der Staat auch verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, eine Teilnahme am Religionsunterricht ohne Leistungserhebung und Benotung zuzulassen.
  • VG Braunschweig, 22.05.1991 - 6 A 61071/91
  • OVG Hamburg, 19.09.1985 - Bs VII 778/83
  • VGH Bayern, 21.06.1985 - 7 CS 85 A.1389
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